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德国复旦校友会各城市联络人

——- 在德国城市里都有我们复旦的家人

 城市   校友联络人

Aachen  李玥

Bochum  原悦

Bonn  李世涛

Braunschweig  魏建东

Düsseldorf  张扬

Dresden  高昆

Frankfurt  李敏超

Frankfurt  焦禾如

Hamburg  耿保生

Hannover  刘益群

Heidelberg 刘珏烨

München  章建强

Saarbruecken  高海滨

Stuttgart  程静

Stuttgart  施赵铌

Worms  常磊

归国发展校友联络

北京  张国华

上海  王栎栎

香港  谢俊贤

广州  童倩菡

德国各城市联络人总协调:焦禾如,章建强,魏建东.

电子邮件和电话号码仅在德国校友会内部邮件公开,仅供复旦校友相互联络和友好支持,请严格遵守我们的校友家庭公约。
如果需要获得具体联系方式,请写信到公共信箱
fudanalumni.germany(at)googlemail.com
进行报道注册。

各城市至少设一名联络人,请大家自荐和推荐城市联络人给学会,德国各城市联络人信息最长每两月更新一次发给大家,谢谢!

 

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祝贺校友会网站改版

大家有地方讲各自的故事,各地的故事了

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新版页面,强烈推荐!

有幸首批体验章师兄为我们推出的全新页面,虽然还不是非常熟悉每个功能,希望可以慢慢熟悉起来,多一个畅所欲言,发表观点,交流意见的平台。

PS:有表情符号吗?

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复旦人在德国

故事多多,大家来讲。

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德国复旦校友会建立各城市联络人机制的倡议书

  记得2011年刚来德国的时候,因为系里老师的介绍联系上了当时担任复旦德国校友会秘书长的张国华学长,那时 他正好也在我的目的地海德堡大学读书。这位热情的学长给我这个初来乍到的新人提供了很多照顾。对于我那些关于学习和生活的琐碎问题,他这位资深海德堡学生 给我提供了很多信息,帮助我迅速适应了当地的生活。独在异国他乡,能有人和你谈谈诸如光华楼、黑暗料理、一条街或者王德峰的《哲学导论》,也许真是有说不 出来的亲切。记得有一次我谢他的时候,他说:“你如果觉得这些帮助很好,以后也要这样去帮助学弟学妹。”现在他回国了,但我想这份校友会的亲近温暖不能 断,要在海德堡,也要在全德国有复旦人的地方继续传递下去。我本人有幸也很乐意成为了德国校友会在海德堡的联络人。

  现在校友会要创建新的城市联络人机制,即在各地设置联络人,形成在德国复旦人网。这个机制不仅可以帮助各位留德国校友能在第一时间找到复 旦自家人,在学习、生活以及个人发展上及时获得帮助,这样一个校友网络也有利于各位在德国、乃至回国发展的校友在事业发展上获得进一步的支持。从更为长远 的角度来看,建设更完善的校友网络更有利于促进复旦与德国各地大学与研究机构的合作交流,为母校发展成世界一流大学做出贡献。

我们将在校友会内部公布联络人名单,所在城市、电子邮件以及电话号码,以便各位校友与城市联系人取得联系,校友会城市联络人信息每2月向全体校友更新。各位城市联络人有义务协助校友会在德国开展的交流活动,并且在在离开该城市前推荐后继者。

既然梦想始于同一个地方,那么必定心里共同的牵挂。希望在德国的各位复旦校友都可以积极加入这个联络人网络中来,在这个寒冷的冬天继续将 校友会的温暖扩散开来。请愿意作为校友会城市联络人的校友写信到校友会信箱fudanalumni.germany@googlemail.com。

2013.1.23

刘珏烨

07德语

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母校举行全校教师干部大会 中共中央任命朱之文为复旦大学党委书记

新闻中心讯 9月13日下午,我校在光华楼吴文政报告厅举行全校教师干部大会。中组部干部三局局长喻云林在会上宣读了中共中央关于复旦大学党委书记职务任免的决定,任命朱之文为复旦大学党委书记,秦绍德因年龄原因不再担任复旦大学党委书记职务。

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教育部党组书记、部长袁贵仁,上海市委副书记殷一璀出席会议并讲话。教育部党组成员、纪检组组长王立英参加相关活动。上海市委常委、组织部部长李希出席会议。杨玉良校长主持会议。

喻云林在宣读任免决定后讲话。他指出,秦绍德同志曾多次向组织提出自己年龄大了,为了学校长远发展,希望尽快退下领导岗位。根据有关干部 政策规定,组织上尊重并同意了他的请求,决定由朱之文同志接任复旦大学党委书记。这是党中央从中管高校校领导干部队伍建设的全局考虑,结合复旦大学领导班 子建设实际需要,经过反复酝酿和慎重研究作出的决定。秦绍德同志参加工作40多年,无论是在大学工作还是在其它领导岗位,都始终对自己高标准、严要求,兢 兢业业、勤勤恳恳,恪尽职守、扎实工作,为党的事业作出了重要贡献,得到了干部群众的认可。

喻云林指出,朱之文同志政治立场坚定,熟悉高等教育和高校管理,领导经验和党务工作经验丰富,组织领导能力强,善于抓班子、带队伍,工作 思路清楚,有改革创新意识,工作力度大。他事业心、责任感强,吃苦耐劳,作风务实,为人正派,处事公道,对自己要求严格。中央认为朱之文同志担任复旦大学 党委书记是合适的。他希望,学校党政领导班子坚决贯彻执行中央决定,坚持党委领导下的校长负责制,团结带领全校教职员工,把学校各项事业继续推向前进。

袁贵仁代表教育部党组坚决拥护党中央的决定。他指出,近10年来,复旦大学紧紧抓住高等教育大发展的历史机遇,坚持走内涵发展道路,取得 了令人瞩目的成绩。这些成绩的取得,也凝聚了秦绍德同志大量的心血汗水和重要的贡献。秦绍德同志是复旦自己培养出来的党的高级领导干部,始终以社会主义政 治家、教育家的标准要求自己;政治上成熟,党性观念和政治敏锐性强,政策理论水平高,热爱党的事业,熟悉高等教育规律,视野开阔,理念先进,办学经验丰 富;大局意识强,坚持党的民主集中制和党委领导下的校长负责制,自觉维护领导班子团结,敢于担当,敢于负责,具有较强的组织领导和宏观驾驭能力;善于从全 局和战略的高度研究问题,注重围绕学校的中心工作抓好党的建设和思想政治工作,在明确学校发展思路、促进改革发展、加快干部队伍建设、推进招生改革和通识 教育、完善内部治理结构、维护学校稳定方面做了大量富有成效的工作;工作投入,恪尽职守,深入实际,联系群众,关爱学生,在学校师生中享有很高的威信,也 赢得了高等教育战线的广泛尊重。

袁贵仁表示,朱之文同志年富力强,曾在多个重要岗位上担任领导职务,政治上成熟,管理经验丰富,熟悉高等教育规律,宏观驾驭能力和开拓创 新意识强,担任厦门大学党委书记期间表现突出,业绩显著,得到各方面好评。他相信朱之文同志一定会不负重望,和杨玉良同志一道,团结带领领导班子成员和全 校师生员工聚精会神搞建设,一心一意谋发展,努力推动学校各项事业再上新台阶。

袁贵仁结合复旦大学的实际,针对加快建设世界一流大学,提出三点意见。第一,深刻认识肩负的崇高使命,加快建设世界一流大学步伐。建设世 界一流大学是党中央交给复旦的光荣任务,也是复旦大学义不容辞的时代责任。这是一项崭新的事业,也是一项长期的艰苦事业。第二,坚持以提高质量为生命线, 全面提升办学水平。要以提高人才质量为主攻方向,以科技创新能力为重要支撑,以服务经济发展为导向,以推进文化创新为己任,以高素质教师队伍建设为保障, 以改革创新为强大动力。第三,加强领导班子建设,为建设世界一流大学提供坚强的保障。他特别要求学校领导班子懂政治、讲政治,增强政治敏锐性;抓落实,求 实效,着力提高执行力;坚持民主集中制,增强领导班子团结;严格廉洁自律,始终坚持勤政、廉政。

殷一璀代表上海市委市政府坚决拥护中央的决定,并对朱之文同志来上海工作表示热烈欢迎。她指出,秦绍德同志现在是上海的社联主席,还担任 其它一些职务,希望能够一如既往,继续关心支持复旦事业发展,关心支持上海教育事业以及经济社会各项事业的发展。她代表上海市委对学校党政领导班子提了三 点希望。一要认真贯彻党的教育方针,牢牢把握社会主义办学方向;二要进一步形成坚强有力的领导班子;三要充分发挥人才荟萃,科研领先的优势,为上海实现创 新驱动、转型发展多做贡献。她强调,上海一直把复旦作为自己的高校。按照部市合作建设高校的要求,上海将一如既往地支持复旦大学的发展,尽最大所能,与教 育部一起为复旦大学冲进世界一流大学创造条件。

秦绍德表示,坚决拥护中央的决定。10多年来,经过全校师生员工的共同努力奋斗,学校总体得到了跨越式的发展,是历史上发展最快的时期之 一。回顾这10多年的历程,感到个人辛劳融入复旦事业发展的激动,也感到个人价值在为复旦奋斗中得到体现的激动。复旦这些年的发展,应了科教兴国和人才强 国的天时、得惠于上海的地利、团结务实的人和。他表示,首先感恩,感谢组织、全校上下和校董校友,感谢母校46年的滋养熏陶,但更多的是遗憾。遗憾就是自 责,也是对复旦未来的牵挂。他与在场的同事分享了办好复旦的三点反思。一是紧紧依靠党和政府的领导,国家兴则大学兴;二是紧紧依靠群众,依靠全体教职员 工,让群众真正认识自己的力量;三是维护一个团结和谐的环境,在党的领导下,维护在正确办学方向基础上的团结,维护和谐的关系,全心全意谋发展。他最后表 示,很高兴把接力棒交给朱之文同志,欢迎朱之文成为复旦人,相信在他的领导下,党委的工作一定会做得更好。

朱之文书记表示,坚决拥护和服从中央的决定,衷心感谢组织的信任和重托。他表示,一定按照上级要求,继承优良传统,努力开拓创新,认真履 行职责,全力做好工作。一是勤奋学习,始终坚持社会主义办学方向,努力走出一条中国特色世界一流的发展之路,紧密结合学校实际,创造性地开展工作。二是深 入调研,尽快了解复旦、熟悉复旦、融入复旦,体察校情民意,关注热点难点,深入了解学校发展面临的重大问题和师生员工的实际困难,不断增强工作的意见性、 针对性和时效性。同时,要深入调研国家和区域发展的重大需求,准确把握国家和上海市对学校工作提出的新任务、新要求,准确站位,主动融入,积极作为。三是 认真履职。坚持依法治校,坚持和完善党委领导下的校长负责制,与校长和领导班子形成领导合力;坚持民主集中制原则,严格按制度办事,按制度管人;坚持求真 务实、带头真抓实干;坚持以事业为重,带头增进班子团结;坚持以人为本、关注民生。四是严于律己。要按照成为懂教育的政治家和讲政治的教育家的要求,自觉 加强党性修养;坚持立党为公、执政为民,认真落实党风廉政责任制;坚持秉公办事、秉公用权,树立正确的权力观、地位观、利益观;带头执行监督制度,虚心听 取各方面的建议和批评。

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杨玉良校长代表全校和海内外校友坚决拥护党中央的决定,对朱之文同志就任复旦大学党委书记表示热烈欢迎。他表示,作为校长,也是党委一分子,将坚决 拥护党委领导下的校长负责制。12年多来,在高等教育大好形势下,复旦大学的各项事业取得了飞速发展。秦绍德同志作为党委书记发挥了重要作用。他代表全体 师生员工表示衷心感谢。他表示,作为校长,将尊重、支持和配合朱之文同志的工作,并在校党委领导下努力做好各项工作。在这重要的历史机遇期,国家和社会对 复旦给予了大力的支持,同时也有着更高的期待。复旦大学党政领导班子和全体的师生员工一定会坚决拥护党中央的决定,在中央的正确领导和上海市的大力支持 下,继续坚守大学的使命,坚持求真务实,弘扬复旦人服务牺牲团结的传统和精神。

校党政领导班子,党委委员、纪委委员,校务委员会、校学术委员会和学位委员会委员,两院院士,校内各单位、各部门负责人,部分校党代会代表,民主党派和群众团体负责人,教师代表、学生代表、离退休老同志代表共计400余人参加会议。
朱之文同志简介

朱之文,1958年10月出生,福建东山人,1980年6月加入中国共产党,1976 年6月参加工作,毕业于厦门大学经济系财务会计专业。先后任厦门大学团委副书记,国际贸易系党总支副书记、书记,厦门大学党办主任,校长助理,副校长。 2000年3月任福建省委教育工委书记,教育厅党组书记、厅长。2005年6月任宁德市委书记。2006年10月任厦门大学党委书记(副部长级)。 2011年9月任复旦大学党委书记。

(转载自上海复旦大学主页新闻 http://www.fudan.edu.cn/fudannews/2011/0913/28674.html 2011年10月11日

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校友会章程(德文版最终定稿)

Satzung
des Vereins der Fudan Absolventen und Mitglieder in Deutschland (FAMD) e.V.

Heidelberg, den 27. Feb 2009

§1 Name, Sitz, Gerichtsstand, Tätigkeitsbereich und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Verein der Fudan Absolventen und Mitglieder in Deutschland e.V., abgekürzt “FAMD e.V.”.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
  4. Der Tätigkeitsbereich des Vereins ist auf Deutschland und China ausgerichtet.
  5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  6. Das Website ist www.fudan.de.

§2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein faßt die an seinem Tätigkeitsbereich interessierten Personen, Firmen und Organisationen zusammen. Er fördert selbstlos Belange der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und humanitärem Gebiet, die sich zwischen der Fudan Universität und seinem Tätigkeitsbereich ergeben. Dies betrifft besonders auch die Verständigung, die wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse des deutschen und chinesischen Volks sowie die zur Verbesserung des wechselseitigen Verstehens erforderliche Information auf den Gebieten der Wissenschafts- und Wirtschaftsverhältnisse und der Kulturen. In diesem Sinne bietet der Verein eine Plattform für Kontakte, Meinungs- und Informationsaustausch sowie den Ausgleich wechselseitiger Interessen durch eigene Veranstaltungen und Teilnahme an solchen seitens Dritter, sammelt der Verein sachdienliche Informationen und gibt diese weiter durch eigene Veröffentlichungen und durch Beantwortung von Anfragen seitens der Mitglieder oder Dritter, arbeitet der Verein zusammen mit anderen Organisationen, Handelskammern und Behörden, die die Beziehungen zwischen der Fudan Universität und seinem Tätigkeitsbereich pflegen, kann der Verein bei Katastrophenfällen und humanitären Hilfeleistungen für die Fudan Universität Spenden entgegennehmen, die jedoch nur zweckgebunden und satzungsgemäß verwendet werden dürfen.
  2. Der Verein arbeitet auf unmittelbar und ausschließlich gemeinnütziger Grundlage im Sinne §§52 ff. AO. Mittel des Vereins können nur für satzungsgemäße Zwecke Verwendung finden. Er verfolgt keine politischen oder religiösen Ziele; sein Zweck ist nicht auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtet. Keine Person darf durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen seitens des Vereins begünstigt werden. Im übrigen erhalten die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§3 Mitgliedschaft

  1. FAMD e.V. kann persönliche und korporative Mitglieder haben. Persönliche und korporative Mitglieder sind die ordentlichen Mitglieder des Vereins. Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied von FAMD sein, falls sie die Satzung des FAMD anerkennt. Korporative Mitglieder können alle juristischen Personen sein, die an Beziehungen zu der Fudan Universität und Kontakten mit ihren Absolventen interessiert sind und die Satzung des FAMD anerkennt.
  2. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die sich in hohem Maße um den Verein und dessen Aufgaben verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Beiträgen befreit. Sie haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.

§4 Aufnahme von Mitgliedern

  1. Die Mitgliedschaft muss von mindestens einem Mitglied vorgeschlagen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Gegen die Ablehnung durch den Vorstand ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.
  2. Entscheidungen des Vorstandes über die Aufnahme von Mitgliedern sind die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.
  3. Die Ablehnung eines Antrages bedarf keiner Begründung.

§5 Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluß des Mitgliedes und durch Auflössung der Firma oder Organisation.
  2. Der Austritt kann mit Dreimonatsfrist zum Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform an den Vorstand.
  3. Der Ausschluß erfolgt durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen die weitere Mitgliedschaft des betreffenden Mitgliedes aus triftigen, insbesondere ehrenrührigen Gründen nicht mehr tragbar erscheint. Der Ausschluß bedarf der Begründung.
  4. Der Betroffene kann vor der Beschlußfassung durch den Vorstand Gehör verlangen.Der darf aber bei der Abstimmung nicht zugegen sein.
  5. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§6 Beiträge

  1. Eintrittsgelder, Beiträge und Umlagen für die persönlichen sowie die korporativen Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimme beschlossen.
  2. Die Beiträge sind jeweils für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung fälliger Beiträge wird durch das Erlöschen der Mitgliedschaft nicht berührt.
  3. Der Vorstand ist berechtigt, ausnahmsweise den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen, ihn zu stunden oder Ratenzahlungen zu bewilligen.

§7 Organe

Organe des Vereins sind

Das Präsidium(§8)

Der Vorstand (§9)

Die Mitgliederversammlung (§10)

Die aufgabenspezifischen Gremien (§11)

Das Sekretariat (§12)
§8 Präsidium

  1. Das Präsidium besteht in der Regel aus einem Präsident und weiteren Ehrenpräsidenten.
  2. Auf Vorschlag des Vorstands wählt die Mitgliedernversammlung aus seiner Mitte den Präsidium, desse Wiederwahl zulässig ist.
  3. Der Präsident, im Verhinderungsfalle der Vorstandsvorsitzende, leiten die Mitgliederversammlung.

§9 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen (persönlichen und korporativen) Mitgliedern in geheimer Abstimmung für die Dauer von zwei Jahren persönlich gewählt werden. Die Vorstandmitglieder sind der Vorsitzende, der Schatzmeister und der stellvertretende Vorsitzende, der als Sekretäriatsleiter arbeitet, und regionale Vertrettern. Der Vorstand hat das Recht, Vorschläge zur Wahl zu machen. Wiederwahl ist zulässig.
  2. Der Vorstand bleibt bis zum Ende der nächsten Mitgliederversammlung im Amt, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird.
  3. Im Laufe der Amtsperiode kann der Vorstand neue Mitglieder kooptieren. Die Zuwahl bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung.
  4. Vorstand im Sinne von § 26BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der als Sekretäriatsleiter arbeitet, der Schatzmeister, und die regionale Vertretern. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und die regionalen Vertretern nur bei Verhinderung des Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind.
  5. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Vorstand ist zu redaktionellen Änderungen der Satzung ermächtigt. Satzungsänderungen, die aufgrund der Auflagen einer Behörde oder eines Gerichts vorgenommen werden müssen, können vom Vorstand beschlossen werden und sind den Mitgliedern alsbald bekanntzugeben.
  6. Vorstandssitzungen werden im Auftrage des Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle im Auftrage seines Stellvertreters, schriftlich einberufen. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind rechtzeitig bekanntzumachen. Vorstandssitzungen sind nach Bedarf oder auf Antrag von einer einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder einzuberufen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens eine einfache Mehrheit anwesend ist.
  7. Der Vorsitzende stellt die allgemeinen Richtlinien der Tätigkeit der Geschäftsführung auf. Er oder sein Stellvertreter leitet die Sitzung des Vorstandes und die Mitgliederversammlung.
  8. Der Vorstand faßt, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsvorsitzenden den Ausschlag.
  9. Die Vorstandsmitglieder können ihre Rechte auf den Vorstandssitzungen nur persönlich ausüben.
  10. Über jede Vorstandssitzung wird Protokoll geführt. Die Protokolle sind vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§10 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung dient zur Unterrichtung und Aussprache über Tätigkeit und finanzielle Lage des Vereins. Sie beschließt über grundsätzliche Fragen des Vereins, insbesondere über:
    Entgegennahme des Jahresberichtes und der Abrechnung, Entlastung des Vorstandes, Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, der möglichst frühzeitig im Jahr durch den Vorstand zu billigen ist und bis zur Genehmigung durch die Mitgliederversammlung als vorläufiger Wirtschaftsplan dient, Wahl des Vorstandes und Bestätigung der Zuwahl von Vorstandsmitgliedern, Wahl der Rechnungsprüfer, Satzungsänderungen Ernennung von Ehrenmitgliedern, Höhe der Beiträge, Anträge, Auflösung der Vereins.
  2. Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen sind aufgrund eines Vorstandsbeschlusses von dem Präsident schriftlich unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung unter Wahrung einer Frist von mindestens drei Wochen einzuberufen, im Verhinderungsfalle der Vorstandsvorsitzende. Die Einladung der Mitglieder erfolgt unter den letzten von ihnen benannten Anschriften.
  3. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlungen ist nach Bedarf oder wenn mindestens 20% der Mitglieder die Einberufung durch einen begründeten, schriftlichen Antrag verlangen, einberufen; §13Ziff.2 bleibt unberührt.
  4. Die Mitgliederversammlung beschließt über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins mit Dreiviertel-Mehrheit, im Übrigen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und Vertretenen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt.
  5. Anträge zur Tagesordnung und auf Änderung der Satzung müssen mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstage in der Geschäftsstelle schriftlich eingereicht werden.
  6. Über Anträge, die nicht nach Ziff. 3 oder 5 oder nach §13 auf die Tagesordnung gesetzt sind, kann nur mit Zustimmung des Vorstandes verhandelt und beschlossen werden. Ausgenommen sind Anträge auf Satzungsänderung und Auflösung des Vereins.
  7. Abwesende Mitglieder können sich vertreten lassen. Der Vertreter muß im Besitz einer schriftlichen Vollmacht und selbst stimmberechtigtes Mitglied sein.
  8. Vertreter von korporativen Mitgliedern müssen im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.
  9. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenden ordentlichen Mitglieder beschlußfähig.
  10. Soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, bestimmt der Versammlungsleiter die Form der Abstimmung, jedoch muß die Abstimmung auf Verlangen des Vorstandes oder eines Zehntels der Stimmen geheim erfolgen.
  11. Hat der Vorstand Bedenken gegen die Ausführung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, so steht ihm ein einmaliges Einspruchsrecht innerhalb eines Monats zu. Zugleich mit dem Einspruch ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
  12. Über jede Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt. Die Protokolle sind vom Versammlungsleiter und von dem von ihm zu ernennenden Protokollführer zu unterzeichnen.

§11 Aufgabenspezifische Gremien

Zur Erfüllung der Satzungszwecke des Vereins, die in ihrer Ausführung teils nach Bedarf der Fudan Universität fortlaufend zu definieren sind und zum anderen fortlaufenden Kontakt und Meinungs- und Informationsaustausch zum Gegenstand haben, kann der Vorstand aufgabenspezifische Gremien(Arbeitskreise) einsetzen, die wegen ihrer unterschiedlichen Aufgabenstellung nebeneinander bestehen. Einzelheiten dieser Ausschüsse bzw. Gremien, die rechtlich und steuerlich unselbständige Organe des Vereins sind, werden durch Geschäftsordnung seitens Vorstandes des Vereins geregelt.
§12 Sekretariat

  1. Der Verein unterhält für die Führung der laufenden Geschäfte ein Sekretariat, das zur Kosteneinsparung identisch sein kann mit einer privaten Adresse eines Vorstandsmitgliedes.
  2. Das Sekretariat führt die Geschäfte nach den Weisungen des Vorstandes und vertritt den Verein im Rahmen der ihr erteilten Ermächtigung.
  3. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende hat die Leitung des Sekretariats.

§13 Auflösung

  1. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung aufgrund eines Antrages des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag einer einfachen Mehrheit von ordentlichen Mitgliedern. Der Antrag der ordentlichen Mitglieder auf Auflösung des Vereins muß in der Geschäftsstelle schriftlich eingereicht werden; Er bedarf einer Begründung.
  2. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung zum Zwecke der Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins einberufen; er ist dazu innerhalb von zwei Monaten verpflichtet, wenn wie in Ziff. 1 vorgesehen, eine einfache Mehrheit der ordentlichen Mitglieder dies beantragt haben.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so ist innerhalb eines Monats eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist.
  4. Die letzte Mitgliederversammlung bestimmt zwei Liquidatoren.
  5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vereinsvermögen dem DAAD(Deutscher Akademischer Austausch Dienst) zugeführt, der das Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnütziger akademischen Austausch zwischen China und Deutschland zu verwenden hat.
  6. Die Mitglieder haben bei Auflösung des Vereins kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.

§14 Inkrafttreten

Die Satzung wurde am 28. 03. 2009 in Heidelberg errichtet und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27/05/2009 und 02/11/2009 geändert.

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校友会组织

根据复旦大学德国校友会章程,本校友会现任7人理事会由2023年校友会年会选出,任期2年。

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校友会成立

德国当地时间2009年3月28日。一场初春的小雨后,空气清新,美丽而浪漫的德国海德堡迎接了一批来自德国各地的复旦人。他们齐聚在弗雷德里希·埃尔伯特(魏玛共和国第一任总统)故居的会议室里,就复旦大学德国校友会的成立大会各项议题进行着热烈地讨论。

会议第一阶段,与会校友首先做了自我介绍。主持人宣读了来自母校以及兄弟校友会的贺信,介绍了筹备小组前期工作情况,并将草拟的校友会章 程提交全体与会成员审议。章程的审议过程,充分体现了复旦人“博学而笃志,切问而近思”的校训精神、博采众长。经过与会校友的反复提问和举证,章程最终获 得通过。会议通过选举,产生了复旦大学德国校友会第一届理事会。

会议第二阶段,举行了第一次理事会会议,对理事会的班子成员作了具体分工:理事长:谢俊贤(97材料系),领导理事会的工作;常务副理事 长兼秘书长:张国华(02历史系),负责协会日常工作;司库:王栎栎(00国政系),负责协会财务管理以及与当管理机构的日常联络;网站技术负责人兼拜 仁、东德召集人:章建强(79数学系);学术交流负责人兼德国西北部召集人:魏建东(94材料系)。

最后,德国校友会举行全体会议,一致推举复旦大学德国校友中杰出的代表杨玉良教授担任协会的名誉主席,并就今年年内全体会员的聚会和捐赠工作进行了热烈的讨论。famd_setup1

复旦大学德国校友会正式宣告成立,她的成立仅仅是万里长征的第一步。与会校友一致表示,以“继承和发扬母校优良传统”之原则,团结协作,为母校事业的发展不懈努力,奉献自己的力量!

会议中场休息时间,筹备组特意安排了导游带领部分校友参观了故居博物馆,对埃尔伯特总统的生平,以及上世纪早期的德国有了更直观的认识。

  (德国校友会秘书处)

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